Über uns - Beratungsförderung
Gut beraten mit öffentlicher Förderung
Unsere Beraterinnen sind in den wichtigsten Förderprogrammen des Landes NRW, des Bundes und der EU akkreditiert. Kleine und mittlere Unternehmen sowie Vereine können, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, Beratungszuschüsse in Höhe von 50-80% der Netto-Beratungskosten beantragen:
BAFA Beratungsförderung
Unternehmen ab dem 2. Geschäftsjahr sowie Freie Berufe bundesweit
Ab dem zweiten Geschäftsjahr kann die Beratung Ihres Unternehmens mit Beratungszuschüssen des Bundes gefördert werden.
Zugelassene Beraterinnen: Evelyn Brock, Ursula Neumann
Einzelheiten zum Förderprogramm: foerderdatenbank.de
UnternehmensWert: Mensch
NRW: Prozessberatungen für Unternehmen bis zu 10 Beschäftigte (9,9 MA)
In anderen Bundesländern sind Prozessberatungen auch mit mehr als 10 Beschäftigten möglich. Hier gelten individuelle Regelungen der jeweiligen Bundesländer.
Damit die Beratung Ihres Unternehmens langfristige Wirkung entfalten kann, liegt der Fokus des Programms darauf, nachhaltige Veränderungsprozesse im Betrieb anzustoßen. Gefördert werden Beratungsprozesse mit Beteiligung von möglichst vielen betrieblichen Ebenen und Beschäftigten Ihres Unternehmens.
Zugelassene Beraterinnen: Evelyn Brock, Ursula Neumann, Christa Stadler, Anita Wager
Einzelheiten zum Förderprogramm: unternehmens-wert-mensch.de
UnternehmensWert: Mensch plus
Beratungen rund um das Thema Digitale Transformation können mit dem Förderprogramm UnternehmensWert Mensch plus gefördert werden. Die Förderung bei umfasst 12 Beratungstage, die Förderquote beträgt 80%, d.h. 20% des förderfähigen Beratungshonorars sind von den Unternehmen als Eigenanteil aufzubringen.
Zugelassene Beraterinnen: Evelyn Brock, Ursula Neumann, Christa Stadler, Anita Wager
Einzelheiten zum Förderprogramm: unternehmens-wert-mensch.de/uwm-plus/uebersicht/
Potenzialberatung
Prozessberatungen für Unternehmen ab 10 Beschäftigte in NRW
Die Potentialberatung soll Ihr Unternehmen und Ihre Beschäftigten dabei unterstützen, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung zu sichern. Unter Beteiligung der Beschäftigten werden die Potentiale Ihres Unternehmens ermittelt und darauf aufbauend die Umsetzung notwendiger Veränderungsschritte in die Praxis begleitet.
Aus diesem Programm können u.a. auch Beratungen mit dem Management-Instrument „Demografie aktiv“ gefördert werden. Aber auch zu vielen anderen Themen werden Ihre betrieblichen Veränderungsprozesse staatlich unterstützt.
Zugelassene Beraterinnen: Evelyn Brock, Ursula Neumann, Christa Stadler, Anita Wagner
Einzelheiten zum Förderprogramm: gib.nrw.de
Wir informieren und unterstützen Sie bei den Formalitäten
Gern prüfen wir vor dem Beginn der Beratung, ob bei Ihnen die Voraussetzungen für die Beantragung von öffentlichen Fördermitteln erfüllt sind. Natürlich stehen wir Ihnen auch gern beim Prozedere der Antragstellung mit unserer Erfahrung zur Seite.